Musik veröffentlichen – ein kleiner Leitfaden

Zunächst die Produktion

Sie haben einen eigenen Song geschrieben und komponiert? Nun wollen Sie loslegen und als nächsten Schritt nun den Song aufnehmen, entweder allein zuhause oder in einem angemieteten Tonstudio.

Wenn das geschehen ist, geht es an die Verbreitung bzw. Veröffentlichung. Hierfür können Sie nun Ihren eigenen Song selbst auf CD brennen oder sich eine Plattenfirma suchen, die Ihnen die Musik auf eine CD presst.

ACHTUNG: Wenn Sie CDs für den späteren Verkauf herstellen lassen, müssen Sie bei der GEMA eine Herstellungsmeldung machen und eine Antwort abwarten.

Wenn Sie Ihre CD jedoch nur für den privaten Gebrauch erstellen und ggf. verschenken wollen, ist solch eine Herstellungsmeldung nicht erforderlich.

Fremde Songs übernehmen / Coversongs

Sie möchten einen Song covern, leicht verändern, aufnehmen und veröffentlichen? Ist das erlaubt? Was muss hierbei beachten werden?

Die zentrale Frage dabei ist, ob es sich bei „Ihrem“ Werk um eine

A) vollständige Übereinstimmung mit dem Original oder

B) eigene schöpferische Leistung, also eine Bearbeitung nach § 3 UrhG handelt.

Wenn es sich bei „Ihrem“ Song um eine A) vollständige Übereinstimmung handelt, müssen Sie recherchieren, ob das Original veröffentlicht und bei der GEMA registriert wurde.
Ist dies der Fall, benötigen Sie kein Einverständnis des Urhebers des Originals. Dies übernimmt dann die GEMA für den registrierten Urheber des Originals (dies hat der Bundesgerichtshof abschließend geklärt: BGH, I ZR 170/95). Sie müssen Ihren Coversong nur bei der GEMA anmelden. Diese leitet dann den Anspruch auf Vergütung durch die Umsätze der Coverversion an den Urheber des Originals weiter.

Wenn es sich bei „Ihrem“ Song jedoch um eine B) Bearbeitung handelt, dann muss der Musikverlag des Urhebers bzw. der Urheber des Originals selbst ihre Bearbeitung genehmigen. Soweit einer Bearbeitung ein eigenständiger schöpferischer Anteil beigemessen wird, muss diese vom Urheber des Originals genehmigt werden.

Die Abgrenzung ob eine vollständig übernommene Coverversion oder ein eigenes Werk mir einer eigenständigen geistigen Schöpfung vorliegt, ist oft schwierig. Ein Anhaltspunkt ist, dass eine persönliche geistige Schöpfung angenommen wird, wenn die Persönlichkeit des Schöpfers zum Ausdruck kommen. Über eine klare Definition wird jedoch bereits jahrzehntelang gestritten. Daher ist eine klare Einordnung nur schwer möglich.

Unsere Empfehlung ist, dass Sie sich in jedem Fall an den Urheber des Originals wenden und von Ihrem Vorhaben berichten. Zeigt sich dieser nicht mit einer neuen Bearbeitung seines Songs durch Sie einverstanden, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als das Original vollständig zu übernehmen und im Wesentlichen nicht zu verändern. Dagegen kann der Urheber des Originals nämlich nichts einweden (jedoch verdient er dann mit).

Nun möchten Sie mit Ihrer Musik Geld verdienen?

Dann können Sie zunächst probieren Ihre CD im Handel zu platzieren und verschiedene Vertriebswege zu genieren. Ohne ein Plattenlabel wird Ihnen dies jedoch kaum gelingen. Auch der Vertrieb via Spotify oder iTunes erfordert immer eine gewisse Anzahl an Musikstücken im Portfolio. So dass Sie hierzu in den meisten Fällen auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind, welche bereits mehrere Künstler vertreten.

Sie können versuchen Ihre CD an verschiedene Radiosender zu schicken, um dort ggf. gespielt zu werden. Aber um gespielt zu werden und damit Geld zu verdienen, ist es fast zwingend erforderlich, dass Sie sich selbst zuvor bei der GEMA bzw. der GVL registriert haben. Denn der Radiosender zahlt eine Gebühr an die GEMA, welche dann die Vergütung an die einzelnen Künstler weiterleitet. Sind Sie dort nicht registriert, wird kaum ein Radiosender Ihre Musik spielen, da eine Abrechnung außerhalb der GEMA für Radiosender oft zu mühselig ist.

Eine andere Möglichkeit ist es Ihren Song bei Youtube online zu stellen und mit Werbung oder Sponsoring Geld zu verdienen. Dies ist jedoch meist für unbekannte Künstler schwierig. Denn erst ab einer gewissen Zahl von Views erhalten Sie überhaupt erst eine Vergütung durch Youtube. Und wenn Sie mittels Affiliatelinks oder Google AdWords versuchen über die eigene Website Einnahmen zu erhalten, werden Sie auch sehr bald merken, dass dies kaum die Kosten der Website selbst decken kann.

Also bleibt einem ernsthaften Künstler kaum der Weg über die GEMA (oder falls man nur der Interpret ist über die GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) erspart und man wird für seinen Erfolg fast immer auf die Hilfe von Dritten bei der Vermarktung über bereits bei diesen vorhandene Kanäle angewiesen sein.

Mit dem fremden Song / Coversong Geld verdienen?

Beim CD-Vertrieb eines Coversongs müssen Sie vorher die GEMA-Lizenz (durch die Herstellungsmeldung hat die GEMA ja nun Kenntnis von den Songs) zahlen und bei einer Bearbeitung den ursprünglichen Urheber um Erlaubnis gebeten haben.

Auch bei einer Veröffentlichung auf Youtube oder ähnlichen Plattformen müssen Sie für den Fall einer Bearbeitung des ursprünglichen Songs die Erlaubnis des Urhebers besitzen.

Soweit Sie lediglich ein Cover erstellt haben, also lediglich das Werk des Urhebers ordnungsgemäß nachgespielt haben, ohne es zu verändern, wird Youtube mittels Content-ID beim Scannen des Songs überprüfen, ob der Hochladende alle Rechte an dem Lied hat. Ist dies nicht der Fall wird Youtube regelmäßig eine Meldung an den richtigen Urheber machen und dieser kann entscheiden, was mit dem Video passieren soll. Entweder lässt er es komplett löschen, blockiert den Ton oder schaltet Werbung, um damit Einnahmen zu generieren. Oft drücken die Urheber jedoch ein Auge zu, da sie durch die Covervideos keinen Schaden erleiden, sondern eher der gecoverte Song populärer wird. Verlassen kann man sich darauf aber nicht. Wenn also Youtube ein Cover als solches erkennt, verdient durchaus der Urheber via Youtube mit.

Wenn Sie aber die Absicht Ihren Coversong auf Ihrer eigenen Homepage (nicht nur als eingebettetes Video von Youtube o.ä.) zur Verfügung zu stellen, müssen Sie als Homepagebetreiber zusätzliche Gebühren an die GEMA zahlen. Mit dem Tarifrechner der GEMA können Sie sich einen Überblick über die Kosten verschaffen.