Fotografen, Texter, Autoren, Künstler aber auch alle sonstigen Inhaltsanbieter (z.B. Webseitenbetreiber) sind darauf angewiesen, dass die von Ihnen erstellten Werke nicht einfach kopiert oder unberechtigt verbreitet werden.
Jemand verletzt Ihr Urheberrecht oder Verwertungsrecht?
– Wir beraten Sie über das erforderliche Vorgehen,
– wir helfen bei der Dokumentation des Verstoßes,
– wir prüfen die Aussichten eines Vorgehens gegen den Verletzer,
– wir entwickeln mit Ihnen eine Strategie zur Durchsetzung Ihres Urheberrechts.
Leider hat die Verletzung von Urheberrechten mit der fortschreitenden technischen Entwicklung (Computer, Internet) massiv zugenommen, sodass Urheber sich immer öfter mit Contentklau (Übernahme von Texten, Bildern und Fotografien durch andere Websitebetreiber) und unberechtigten Bildnutzungen oder einfachem Kopieren ganzer Webseiten auseinandersetzen müssen.
Wir prüfen für Sie mögliche Urheberrechtsverstöße und beraten Sie über die Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Urheberrechtsverletzer.
Soweit wir beauftragt werden, Schritte gegen den Urheberrechtsverletzer einzuleiten (z.B. Abmahnung, anwaltliches Aufforderungsschreiben, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, Unterlassungsklage, Auskunftsklage oder Schadenersatzklage) erfolgt die Abrechnung gemäß dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Gegenstandswert. Und soweit eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und wir gegen den Verletzer vorgehen, hat dieser regelmäßig die gesamten Kosten unserer Tätigkeit zu tragen. Darüber hinaus hat der Urheberrechtsverletzer den weiteren Schaden zu ersetzen, wenn die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen wurde.